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   FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04   

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FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04 (https://dejure.org/2006,25170)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.05.2006 - 13 K 267/04 (https://dejure.org/2006,25170)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 13 K 267/04 (https://dejure.org/2006,25170)
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  • BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
    Ebenso lässt sich eine Gefährdung von Auftraggeberinteressen nicht ausschließen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141).

    Weiter ist eine konkrete Gefährdung der Auftraggeberinteressen nicht auszuschließen, wenn der Steuerberater die von den Arbeitslöhnen seiner Mitarbeiter einbehaltene Lohnsteuer nicht abgeführt hat (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2000, 1141, und in BFH/NV 2001, 69).

    Das pflichtwidrige Verhalten des Klägers in seinen eigenen steuerlichen Angelegenheiten rechtfertigt den Schluss, dass auch ein pflichtwidriges Verhalten gegenüber seinen Mandanten nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1141/1142 unter Nr. 1b der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
    Im übrigen ist ein Vermögensverfall gegeben, wenn jemand in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 1995 VII R 63/94, BStBl II 1995, 909).

    Die gesetzliche Vermutung, dass ein Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist, wenn er in das vom Insolvenzgericht oder Vollstreckungsgericht zu führende Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, kann dieser auch während des Fortbestehens der Eintragung widerlegen durch den Nachweis, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse gleichwohl geordnet sind und er in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1995, 909; Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69).

    Die Aufrechterhaltung einer Widerrufsverfügung durch die beklagte Steuerberaterkammer würde gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie den Widerruf noch in einem Zeitpunkt verteidigte, in dem sie einem Antrag auf Wiederbestellung stattgeben müsste (vgl. BFH-Urteile vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BStBl II 1981, 740/745, und in BStBl II 1995, 909).

  • BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
    Die gesetzliche Vermutung, dass ein Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist, wenn er in das vom Insolvenzgericht oder Vollstreckungsgericht zu führende Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, kann dieser auch während des Fortbestehens der Eintragung widerlegen durch den Nachweis, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse gleichwohl geordnet sind und er in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1995, 909; Urteil vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69).

    Weiter ist eine konkrete Gefährdung der Auftraggeberinteressen nicht auszuschließen, wenn der Steuerberater die von den Arbeitslöhnen seiner Mitarbeiter einbehaltene Lohnsteuer nicht abgeführt hat (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2000, 1141, und in BFH/NV 2001, 69).

    Dabei ist es unerheblich, dass Auftraggeberinteressen durch festgestellte geschäftliche Unregelmäßigkeiten tatsächlich bisher nicht verletzt worden sind, da es nur auf die (potentielle) Gefährdung solcher Interessen ankommt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 69/70 r.Sp.).

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
    Der Bundesgerichtshof (BGH) habe für den Widerruf einer Anwaltszulassung entschieden, dass bei einem Berufsträger, der seinen Beruf bisher ohne Beanstandungen ausgeübt habe, den Insolvenzantrag selbst gestellt habe und bei dem keine Gläubigeranmeldungen von seinen Mandanten vorlägen, der Schluss möglich sei, dass der Vermögensverfall nicht zu einer Gefährdung der Mandanteninteressen führen könne (Beschluss vom 18. Oktober 2004 AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511).

    Auf den BGH-Beschluss in NJW 2005, 511 kann die begehrte Aufhebung der Widerrufsentscheidung nicht gestützt werden.

  • BFH, 19.11.1998 - VII B 196/98

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
    Die gesetzliche Regelung geht davon aus, dass im Regelfall bei Vermögensverfall eine potentielle (abstrakte) Gefährdung der Auftraggeberinteressen anzunehmen ist; es bedarf daher des Nachweises außergewöhnlicher Umstände, wenn trotz des Vermögensverfalls eine Gefährdung von Mandanteninteressen soll ausgeschlossen werden können (vgl. BFH-Beschluss vom 19. November 1998 VII B 196/98, BFH/NV 1999, 522).

    Die Gefährdung von Mandanteninteressen ist erst dann ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn aufgrund der gesamten Umstände des einzelnen Falles festgestellt werden kann, dass der Steuerberater voraussichtlich die Interessen seiner Mandanten in jeder Hinsicht sorgfältig und zuverlässig wahrnehmen wird (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 522).

  • BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91

    Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
    Eine Gefährdung kann auch dann gegeben sein, wenn der Steuerberater in eigenen Angelegenheiten seit Jahren keine Steuererklärung abgegeben oder die Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung nicht bezahlt hat (vgl. BFH-Urteil vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624).

    Außerdem ist in Betracht zu ziehen, dass der Steuerberater bei Mandanten, die sich wie er in einer angespannten Finanzsituation befinden, versuchen wird, einen rechtswidrigen Aufschub der Steuerzahlung durch Nichtabgabe oder verspätete Abgabe der Steuererklärungen zu erwirken (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 624/626 unter Nr. 3).

  • BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02

    Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
    Allein durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerberaters wird die gesetzliche Vermutung, dass Vermögensverfall eingetreten ist und Auftraggeberinteressen gefährdet sind, nicht widerlegt (vgl. BFH-Beschluss vom 4. März 2004 VII R 21/02, BStBl II 2004, 1016).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 79/02

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
    Dafür könnte allenfalls die Annahme eines von dem Schuldner vorgelegten Schuldenbereinigungsplanes geeignet sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 79/02 und VII B 159/02, BFH/NV 2004, 90 und 91).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 159/02

    Insolvenzverfahren, Widerruf der Bestellung als Steuerberater

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
    Dafür könnte allenfalls die Annahme eines von dem Schuldner vorgelegten Schuldenbereinigungsplanes geeignet sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 79/02 und VII B 159/02, BFH/NV 2004, 90 und 91).
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04
    Für die Feststellung, ob die Auftraggeberinteressen gefährdet sind, kann von Bedeutung sein, ob der Steuerberater Treuhänder- oder Verwaltungsbefugnisse über Gelder oder sonstige Vermögenswerte seiner Mandanten ausübt (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1992 VII R 43/92, BStBl II 1993, 203).
  • BFH, 08.02.2000 - VII B 245/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der

  • BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80

    Ermessensentscheidung - Verwaltung - Sachlage - Rechtslage - Gerichtliche

  • BFH, 04.12.2003 - VII B 121/03

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater

  • BFH, 04.04.1995 - VII R 74/94

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Widerlegung

  • BFH, 09.11.2000 - VII B 236/00

    Steuerberater, Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls

  • BFH, 20.07.1993 - XI B 85/92

    Steuerliche Berücksichtigung von Betriebsausgaben bei Nichtbenennung des

  • BFH, 15.11.1994 - VII R 48/94

    Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater bei Vermögensverfall des

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